Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland 

1. Geltungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Angebote, Lieferungen und Leistungen des Hochzeits & Festbekleidungshauses Rohland erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Preise 

Das Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland weist ausdrücklich darauf hin, daß sich die ausgez Preise allein auf die Ware beziehen. Änderungen an der Ware nach Wunsch des/ der Kunden/in sind in diesem Preis nicht enthalten.

 

3. Eigentumsvorbehalt

Gekaufte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbArten Kaufpreises und Bezahlung der Kosten für Änderungen, die bereits mit Kaufvertragsschluss vereinbart wurden, im Eigentum des Hochzeits & Festbekleidungshauses Rohland.

 

4. Serviceleistungen 

Gekaufte War wird auf Wunsch bis zu dem mit dem/der Kunden/in vereinbarten Abholtermin für den/ die Kunden/ in aufbewahrt. In diesem Fall kommt zwischen dem Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland und dem/der Kunder/in ein Verwahrungsvertrag zustande. Die Verwahrung erfolgt bis zu dem vereinbarten Abholtermin unentgeltlich.Holt der/die Kunde/in die Ware bis zu dem vereinbarten Termin nicht ab, ist das Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland berechtigt, von dem /der Kund /in Schadensersatz in Höhe von 40,-€ pro Monat weiterer Verwahrung zu verlangen. Dem/Der Kunden/in ist es in diesem Fall gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist,als die in Satz 1 festgelegten Pauschale.

 

5. Abholtermin 

Für die Abholung der Ware wird mit dem/der Kunden/in bei Abschluss des Verwahrungsvertrages ein Abholtermin vereinbart. Ist bei Vertragsschluss noch nicht vorhersehbar, wann die Ware zur Abhängigkeit berei ist, erhält der/die Kunde/in von dem Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland eine Benachrichtigung, sobald die Ware zur Abholung bereit liegt.

 

6. Zahlungsweise 

 

a) Ware ohne Änderungswunsch 

Der Kaufpreis ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Wird die Ware noch nach Vertragsschluss durch das Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland verwahrt, gewährt dieses dem/der Kunden/in eine unentgeltliche Stundung in Höhe von 50% des Kaufpreises. 50% des Kaufpreises sind in diesem Fall mit Vertragsschluss fällig, die restlichen 50% des Kaufpreises sind zum vereinbarten Abholtermin fällig. Bei Ware ,auf die Rabat gewährt wurde, wird keine Stundung gewährt.

b) Ware, die an Änderungswünsche des/der Kunden/in angepasst wird 

Das Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland gewährt ebenfalls eine unentgeltliche Stundung in Höhe von 50% des Kaufpreises, wenn bei Vertragsschluss Änderungsarbeiten an der Ware vereinbart wurden und die Ware deshalb in Besitz des Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland bleibt. 50% des Kaufpreises sind in diesem Fall mit Vertragsschluss fällig, die restlichen 50% des Kaufpreises sind zum vereinbarten Abholtermin fällig. Bei Ware, auf die Rabatt gewährt wurde, wird keine Stundung gewährt. 
 
 c) Zahlung in Bar oder per EC -Karte

Die Zahlung hat in Bar oder per EC -Karte zu erfolgen. Kreditkarten und Schecks werden nicht angenommen.

 

7. Zahlungsverzug 

Lässt her/die Kunde/in den vereinbarten Abholtermin verstreichen und entrichtet den vollständigen Kaufpreis nicht, so kommt er/sie 3 Wochen nach dem vereinbarten Abholtermin, ohne Mahnung in Abnahm-und Zahlungsverzu.  Ist ein Abholtermin nicht vereinbart, kommt der/die Kunde/in  spätestens 3 Wochen nach Zugang der Benachrichtigung  daß die Ware zur Abholung bereit liegt, in Abnahme-und Zahlungsverzugs.

 

8. Vertagliches Umtauschrecht

a) Befindet sich die Ware auch nach Kaufvertragsschluss , zum Bespiel durch Abschluss eines Verwahrungsvertrages, im Besitz bzw.in den Geschäftsräumen des Hochzeits & Festbekleidungshauses Rohland, gewährt diese dem/der Kunden/in ein Umtauschrecht von 14 Tagen seit Kaufvertagsschluss , soweit der/die Kunde/in zu diesem Zeitpunkt den vollen Kaufpreis gezahlt hat bzw. mit Ausübung des Umtauschrechtes zahlt. Der/die Kunde/in darf in diesem Zeitraum den Kaufgegenstand zurückgeben, um dafür einen anderen Artikel derselben Warenkategorie zum gleichen Preis oder einen höherwertigen Gegenstand derselben Warenkategorie gegen Aufpreis zu erhalten. Der/die Kunde/in kann sich nach seiner/ihrer Wahl auch ein Gutschein über den Gesamtkaufpreis, eingeschränkt auf die entspre Warenkategorie ausstellen lassen. Eine Warenkategorie umfasst nur Ware des gleichen Zwecks, bspw. kann ein Brautkleid nur gegen ein anderes Brautkleid umgetauscht werden.

b) Das Umtauschrecht ist ausgeschlossen bei reduzierter Ware, bei Accessoires ( z.B. Schleier, Kopfschmuck, Unterwäsche etc.), wenn die Ware bereits entsprechend der Vereinbarung mit dem/der Kunden/in geändert wurde, , wenn die Ware auf einer Messe gekauft wurde,  wenn die Ware durch den /der  Kunden/in aus den Geschäftsräumen des Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland entfernt bzw. mitgenommen wurde, wenn  die Ware von dem/der  Kunden/in bereits getragen wurd , oder wenn das Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland die Ware nicht vorrätig hatte und eigens für den/die Kunden/ Kundin bestellt hat.

c) Das Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland weist ausdrücklich darauf hin, dass nachträgliche Änderungen der privaten Lebensumstände des/der Kunden/in , etwa eine Schwangerschaft oder der Wegfall des Hochzeitstermins in den alleinigen Risikobereich des/der Kunden/in fallen und die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag bestehen bleiben. Das Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland ist daher berechtigt, von dem/der Kunden/in die Bezahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu verlangen. Das Umtauschrecht nach lit. a )und b) dieser Ziffer bleibt davon unberührt. 
 

d) Die Regelung zum Gewährleistungsrecht , Ziffer 9, bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

 

9. Gewährleistung 

Weist die gekaufte Ware bei der Übergabe an den/die Kunden/in einen Mangel auf, so kann der/die Kunde/in zunächst Nacherfüllung verlangen. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, stehen dem/der Kunden/in nach seiner/ihrer Wahl die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.  Di Erklärung hierüber hat in Schriftform zu erfolgen. Wurde an der Ware Änderungsarbeiten durchgeführt, prüft der/die Kunde/in diese direkt bei Übergabe der Ware in dem Ladengeschäft des Hochzeits & Festbekleidungshaus Rohland .  Erkennt  der/die Kunde/in  bei Abnahme der Ware einen Mangel, muss er sich die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten für diesen Mangel vorbehalten, anderenfalls sind die Gewährleistungsrechte für diesen Mangel ausgeschlossen. 
 

10) Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung des Kaufvertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. 

 

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